Die Ausbildung zur Pflegefachfrau / zum Pflegefachmann regelt das Pflegeberufegesetz (PflBG) vom 6. Dezember 2018
Zum Pflegeberufegesetz
Die Ausbildung dauert in Vollzeit drei Jahre. Unsere Pflegeschule vermittelt im theoretischen und praktischen Unterricht im Umfang von (mind.) 2.100 Stunden die unterschiedlichen Lerninhalte der Pflegeausbildung. Die praktische Ausbildung erfolgt im Umfang von (mind.) 2.500 Stunden in der jeweiligen Ausbildungsstätte und in weiteren, im Rahmen der Ausbildung beteiligten Einrichtungen. Die Ausbildung beginnt mit einem sogenannten Orientierungseinsatz in der gewählten Ausbildungsstätte.
Im Anschluss folgen die Pflichteinsätze:
- stationäre Akutpflege (im Krankenhaus),
- stationäre Langzeitpflege (in der Regel) in einer Pflegeeinrichtung für Senior:innen
- ambulante Akut-/Langzeitpflege (bei einem ambulanten Pflegedienst)
- in der pädiatrischen Versorgung (in einer Kinderklinik / Einblick in die spezielle Versorgung von Kindern)
- psychiatrische Versorgung (z. B. in einer psychiatrischen Einrichtung)